Streitig ist die Berücksichtigung von Aufwendungen für die Teilnahme an Seminaren zur Fortbildung im Neurolinguistischen Programmieren (NLP).
Der Kläger erzielt als Lehrer an einer Grundschule und als - Seminarrektor im Rahmen der Lehrerausbildung - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
In seiner Einkommensteuererklärung für 1996 machte er u. a. Aufwendungen i. H. v. 3.936,50 DM für den Besuch von Seminaren zur Fortbildung zum "NLP-Practitioner-Neurolinguistisches Programmieren" als Werbungskosten bei den Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Die Aufwendungen entfielen auf Kursgebühren i. H. v. 3.710 DM (9 Wochenendseminare, 2 Supervisionstage und 18 Übungsabende zu je 3 Stunden), sowie auf Mehraufwendungen für Verpflegung i. H. v. 226,50 DM.
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