Aufwendungen für Abschiedsfeier keine Werbungskosten
FG Köln, Urteil vom 19.03.2003 - Aktenzeichen 5 K 4506/02
DRsp Nr. 2003/15326
Aufwendungen für Abschiedsfeier keine Werbungskosten
Aufwendungen für eine Feier anlässlich der Übergabe der Dienstgeschäfte und zugleich des Eintritts in den Ruhestand sind Aufwendungen der privaten Lebensführung.