FG München - Urteil vom 02.04.2009
5 K 2555/07
Normen:
EStG § 33 Abs. 1;

Aufwendungen für alternative Behandlungsmethoden (Feldenkrais) ohne vorherige amts- oder vertrauensärztlichen Begutachtung keine außergewöhnliche Belastung

FG München, Urteil vom 02.04.2009 - Aktenzeichen 5 K 2555/07

DRsp Nr. 2009/10821

Aufwendungen für alternative Behandlungsmethoden (Feldenkrais) ohne vorherige amts- oder vertrauensärztlichen Begutachtung keine außergewöhnliche Belastung

Die Notwendigkeit einer vorherigen amtsärztlichen Begutachtung von Maßnahmen, die nicht eindeutig und unmittelbar der Behandlung oder Linderung einer Krankheit dienen, wird in der Rechtsprechung des BFH seit langem hervorgehoben.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 33 Abs. 1;

Tatbestand:

I.

Die Kläger sind Ehegatten und werden zusammen beim Beklagten (dem Finanzamt) zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielen als Lehrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Kläger erzielt darüber hinaus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus selbständiger Arbeit als Schriftsteller.