1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Kläger sind Ehegatten und werden zusammen beim Beklagten (dem Finanzamt) zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielen als Lehrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Kläger erzielt darüber hinaus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus selbständiger Arbeit als Schriftsteller.
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