FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.10.2007
2 K 1917/06
Normen:
EStG § 33 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 215

Aufwendungen für behindertengerechte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.10.2007 - Aktenzeichen 2 K 1917/06

DRsp Nr. 2007/22111

Aufwendungen für behindertengerechte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung

Aus den Umständen des Einzelfalles kann es sich ergeben, dass Aufwendungen für behindertengerechte Umbaumaßnahmen (für ein behindertes, auf einen Rollstuhl angewiesenes Kind) keinen Gegenwert im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung haben und daher als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG anzuerkennen sind.

Normenkette:

EStG § 33 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Berücksichtigung von Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Wohnung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG.

Der in K wohnhafte, 1964 geborene Kläger erzielte als IT-Berater im streitbefangenen Kalenderjahr 2003 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Tochter I des Klägers ist seit ihrer Geburt am 05.07.1993 zu 100 % behindert und lebt im Haushalt des Klägers. Sie ist hilflos, geh- und stehbehindert, ständig pflegebedürftig und auf eine Begleitperson angewiesen.