Streitig ist die Berücksichtigung von Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Wohnung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG.
Der in K wohnhafte, 1964 geborene Kläger erzielte als IT-Berater im streitbefangenen Kalenderjahr 2003 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Tochter I des Klägers ist seit ihrer Geburt am 05.07.1993 zu 100 % behindert und lebt im Haushalt des Klägers. Sie ist hilflos, geh- und stehbehindert, ständig pflegebedürftig und auf eine Begleitperson angewiesen.
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