FG Hamburg - Urteil vom 11.05.2001
VI 122/00
Normen:
EStG § 33 Abs. 1 ; EStG § 33 Abs. 2 Satz 1; EStG § 33b Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1372

Aufwendungen für behinderungsbedingte Unterbringung in betreuter Wohngemeinschaft als außergewöhnliche Belastung

FG Hamburg, Urteil vom 11.05.2001 - Aktenzeichen VI 122/00

DRsp Nr. 2001/13196

Aufwendungen für behinderungsbedingte Unterbringung in betreuter Wohngemeinschaft als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für die behinderungsbedingte Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Behinderte können dabei zwischen dem Pauschbetrag gemäß § 33b EStG und dem konkreten Einzelnachweis gemäß § 33 EStG wählen.

Normenkette:

EStG § 33 Abs. 1 ; EStG § 33 Abs. 2 Satz 1; EStG § 33b Abs. 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Aufwendungen des Klägers für die Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft der Einrichtung X als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind.

Der 1949 geborene Kläger ist seit seiner Geburt körperlich und mental behindert. Ihm ist vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von 60 bescheinigt worden. Seine Defizite sind augenfällig, er ist jedoch nicht hilflos (Merkzeichen "H") oder pflegebedürftig im Sinne von § 15 SGB XI.