Streitig ist, ob Aufwendungen für den Besuch der Kurse „Explorations in Human Development“ der Ridhwan Teachers als Fortbildungskosten Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind.
Die Kläger sind verheiratet und wurden in den Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als Prozessberater bei der Z GmbH und die Klägerin als Lehrerin, die in den Streitjahren jedoch nicht im regulären Schuldienst, sondern im Fachministerium eingesetzt war.
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