Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Aufwendungen, die für eine Abschiedsfeier im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Beamten-verhältnis angefallen sind, bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten berücksichtigt werden können. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
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