I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Ehegatten und wurden in den Streitjahren (1998 und 1999) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist Facharzt für Anästhesie und war in den Streitjahren als Oberarzt in der Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin einer Klinik nichtselbständig tätig.
Der Kläger nahm in der Zeit vom 31. Januar 1998 bis zum 7. Februar 1998 bzw. vom 30. Januar 1999 bis zum 6. Februar 1999 an einem "Internationalen Symposium für Anästhesie, Notfall-, Schmerz- und Intensivbehandlungsprobleme", das sich auch an Ärzte im Praktikum, Krankenschwestern und -pfleger richtete, in St. Anton am Arlberg (A) teil. Darüber hinaus besuchte er in der Zeit vom 18. September bis zum 25. September 1999 das "5. Repetitorium Anästesilogicum" für Fachärzte in Mayrhofen (M).
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