Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich derjenigen des Revisionsverfahrens, trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten.
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