FG Saarland - Urteil vom 30.05.2007
1 K 1023/05
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 1, 6b § 9 Abs. 5 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1421

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eines Key Account Managers; Aufwendungen für Karten für ein Fußball-Bundesligaspiel

FG Saarland, Urteil vom 30.05.2007 - Aktenzeichen 1 K 1023/05

DRsp Nr. 2007/15055

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eines Key Account Managers; Aufwendungen für Karten für ein Fußball-Bundesligaspiel

1. Das häusliche Arbeitszimmer eines für Fachhandelspartner tätigen Key Account Managers mit reiner Beraterfunktion, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, bildet - auch bei längerer Außendiensttätigkeit - den qualitativen Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit. Die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG greift hier nicht ein. 2. Die Frage des Mittelpunkts der Berufstätigkeit kann in gewissem Maße typisierend zu prüfen sein, wenn es für bestimmte Berufsgruppen plausibel erscheint, dass deren Tätigkeit im Außendienst notwendigerweise von hochwertigen Vor- und Nachbereitungen im Arbeitszimmer begleitet wird. Dies ist für die anspruchsvolle Tätigkeit eines Key Account Managers der Fall.