FG Baden-Württemberg, vom 15.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 3583/081114
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in einem allein genutzten Zweifamilienhaus
BFH, Urteil vom 15.01.2013 - Aktenzeichen VIII R 7/10
DRsp Nr. 2013/6283
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in einem allein genutzten Zweifamilienhaus
Ein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6bEStG liegt auch dann vor, wenn sich die zu Wohnzwecken und die betrieblich genutzten Räume in einem ausschließlich vom Steuerpflichtigen genutzten Zweifamilienhaus befinden und auf dem Weg dazwischen keine der Allgemeinheit zugängliche oder von fremden Dritten benutzte Verkehrsfläche betreten werden muss (Anschluss an BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 56/10, BFH/NV 2012, 1776).