I.
Streitig ist, ob Aufwendungen des Klägers für die Anschaffung eines Wasserbettes mit Holzrahmenkonstruktion dazu als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|