I. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Aufwendungen der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) im Zusammenhang mit Reisen ihres Gesellschafter-Geschäftsführers.
Die Klägerin ist eine GmbH, die das Gebäudemanagement in Form der technischen Betreuung von Gebäuden betreibt und zudem gelegentlich Einkünfte aus Vermittlungstätigkeiten erzielt. An ihrem Stammkapital waren in den Streitjahren (1995, 1996 und 1998) S zu 80 v.H. und dessen Ehefrau zu 20 v.H. beteiligt; S war zugleich Geschäftsführer der Klägerin. Die Klägerin war u.a. für die H-GmbH tätig und erzielte daraus Einnahmen in Höhe von 200 000 DM pro Jahr.
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