Nach Abschluss des Einspruchsverfahrens wegen der Einkommensteuer für 1991 sind eine Reihe von Streitpunkten verblieben:
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verlangen die Kläger die Berücksichtigung von 180,-- DM Notar-Gebühren, 41,-- DM Fotokopierund Telefonkosten sowie 90,-- DM Gerichtskosten als weitere Werbungskosten. Die Notar-Gebühren wurden an den Notar ... gezahlt; die Gerichtskosten betrafen das Verfahren 5 K 503/87, das die Kläger beim Finanzgericht wegen der Einkommensteuer 1985 betrieben hatten.
2.
Bei den außergewöhnlichen Betastungen verlangen die Kläger die Berücksichtigung der Aufwendungen, die dem Kläger infolge der Begleitung durch die Klägerin bei seinem Kuraufenthalt in ... entstanden sind. Diese Kosten beziffern sie auf 1.415,-- DM. Dabei handelt es sich um die Hälfte der im Zusammenhang mit dem Kuraufenthalt entstandenen Aufwendungen für die Unterkunft, die Verpflegung und die Kurtaxe.
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