Der ledige Kläger erzielte im Streitjahr 2005 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit für die A-GmbH & Co. KG. Seine Arbeitsstelle lag in Berlin. 2002 zog er von A-Stadt nach Berlin um. Dort wohnte er zunächst unter der Adresse B-Straße 1. Zum 1. Juli 2004 schloss er einen Mietvertrag über eine 68 m2-große Wohnung in der C-Straße 2 in Berlin. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die in den Steuerakten des Beklagten abheftete Kopie des Mietvertrags vom 29. Juni 2004 Bezug genommen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|