FG München - Urteil vom 18.02.2000
13 K 1744/99
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ;

Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Nachweis)

FG München, Urteil vom 18.02.2000 - Aktenzeichen 13 K 1744/99

DRsp Nr. 2001/2136

Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Nachweis)

Den Steuerpflichtigen trifft eine erhöhte Nachweispflicht, wenn er Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend macht, obwohl hierfür ein Bus der Arbeitgeberfirma zur Verfügung steht.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Kläger sind Eheleute, die für das Streitjahr 1997 zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt wurden.