Streitig ist, ob Aufwendungen des Klägers für seinen in der Freizeit betriebenen Sport (Hallenhandball) als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit zu berücksichtigen sind.
Der Kläger ist Polizeivollzugsbeamter und erzielte im Streitjahr 2006 ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In seiner Einkommensteuererklärung für 2006 machte er u.a. Aufwendungen für die Ausübung einer sportlichen Betätigung (Hallenhandball) als Werbungskosten geltend (Fahrtkosten, Sportkleidung und deren Reinigung, Mitgliedsbeitrag usw.). Zum Nachweis der beruflichen Veranlassung legte er seinen Antrag vom 8. Oktober 1992, die sportliche Betätigung "Hallenhandball" beim TV X als dienstliche Veranstaltung im Sinne der §§
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