BFH - Beschluss vom 13.11.2003
XI B 106/03
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 928
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 27.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 283/00

Aufwendungen für hauswirtschaftliche Leistungen

BFH, Beschluss vom 13.11.2003 - Aktenzeichen XI B 106/03

DRsp Nr. 2004/5327

Aufwendungen für hauswirtschaftliche Leistungen

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass Stpfl. Aufwendungen für hauswirtschaftliche Leistungen nicht gem. § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG als SA abziehen können, wenn sie nicht ArbG des im Haushalt Beschäftigten geworden sind.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig. Ihre Begründung entspricht nicht den vom Gesetz gestellten Anforderungen.