FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 06.06.2002
II 49/01
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ;

Aufwendungen für Kursus in Biodynamischer Psychologie als Werbungskosten

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 06.06.2002 - Aktenzeichen II 49/01

DRsp Nr. 2002/17079

Aufwendungen für Kursus in "Biodynamischer Psychologie" als Werbungskosten

Aufwendungen eines Lehrers für Musik und Sport für einen Kursus in "Biodynamischer Psychologie" sind weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG noch als Aufwendungen für die Aus- und Weiterbildung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG im Rahmen der Sonderausgaben berücksichtigungsfähig.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob Teilnahmegebühren für einen Kursus der "Biodynamischen Psychologie" als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigungsfähig sind.