FG Münster - Urteil vom 18.03.2003
6 K 579/99 F
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 985

Aufwendungen für Praktika während des Studiums als vorweggenommene Werbungskosten

FG Münster, Urteil vom 18.03.2003 - Aktenzeichen 6 K 579/99 F

DRsp Nr. 2003/14080

Aufwendungen für Praktika während des Studiums als vorweggenommene Werbungskosten

Aufwendungen, die einem Studenten anläßlich eines studienbegleitenden Praktikums beim zukünftigen Arbeitgeber entstehen, können als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit berücksichtigt werden, wenn sie konkret auf die spätere Anstellung bei dem Arbeitgeber hinzielten und über das ansonsten für Studienpraktika übliche Maß erheblich hinausgehen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Streitig ist die Berücksichtigung von Aufwendungen für Praktika während eines Studiums als (vorweggenommene) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.