Streitig ist die Berücksichtigung von Aufwendungen für Seminare, die von Claas Bahr, Inhaber des Zentrums für Persönlichkeitsentwicklung in Münster, durchgeführt worden sind, als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit des Klägers und der Klägerin.
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