Aufwendungen für Sanierung eines asbestverseuchten Daches
FG Baden-Württemberg, vom 20.06.2001 - Aktenzeichen 12 K 358/00
DRsp Nr. 2002/9635
Aufwendungen für Sanierung eines asbestverseuchten Daches
Die Aufwendungen für die Sanierung eines asbestverseuchten Daches sind nur dann als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn vor Beginn der Baumaßnahme ein amtsärztliches Gutachten eingeholt worden ist.