Streitig ist die Beurteilung von Reparaturaufwendungen an einem Gebäude innerhalb von drei Jahren seit der Anschaffung (sog. anschaffungsnaher Aufwand).
Die verheirateten Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Zum 1. 9. 1991 erwarben die Kläger ein Zweifamilienhaus in A. , G.-Str. 2 zum Kaufpreis von 590.000 DM, wovon lt. Kaufvertrag auf Grund und Boden 160.000 DM entfielen. Die Anschaffungsnebenkosten betrugen 14.218 DM.
In den Jahren 1991 bis 1994 wendeten die Kläger - lt. ESt-Erklärung - folgende Beträge auf:
1991 DM
Erneuerung der Heizungsanlage
- Umstellung von öl auf Gas 26.659
sonstige kleinere
Baumaterialrechnungen 7.168
33.827
1992
Austausch von Fenstern 16.413
Sanitärobjekte 1.382
Fliesen 1.111
Teppichboden 2.485
Badumbau 13.912
Maler 8.239
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|