FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.07.2005 - Aktenzeichen 3 K 2382/02
DRsp Nr. 2005/14861
Aufwendungen zur Ablösung eines Wohnrechts
Aufwendungen zur Ablösung eines Wohnrechts stellen nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes dar, wenn sie eine Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken erst ermöglichen und damit erstmals die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz vorliegen.