FG Köln - Urteil vom 19.02.2003
5 K 4083/02
Normen:
EStG § 33 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 877
EFG 2004, 1454

Aufwendungen zur Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags keine außergewöhnliche Belastung

FG Köln, Urteil vom 19.02.2003 - Aktenzeichen 5 K 4083/02

DRsp Nr. 2004/10998

Aufwendungen zur Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags keine außergewöhnliche Belastung

1. Aufwendungen für die Rückabwicklung eines Kaufvertrags für ein selbst genutztes EFH sind nicht außergewöhnlich i.S. des § 33 Abs. 1 EStG. 2. Sie können darüber hinaus nur dann zwangsläufig i.S. des § 33 Abs. 1 EStG sein, wenn auch der Abschluss des Kaufvertrags selbst zwangsläufig war. Die Gründe für die Rückabwicklung sind für die Zwangsläufigkeit ohne Bedeutung.

Normenkette:

EStG § 33 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob Kosten für die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) steuermindernd zu berücksichtigen sind.