BFH - Beschluss vom 23.02.2007
IX B 242/06
Normen:
AO § 233a Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1073
Vorinstanzen:
Hessisches Finanzgericht - 9 K 2450/05 - 27.09.2006,

Aufzählung des § 233a Abs. 1 AO

BFH, Beschluss vom 23.02.2007 - Aktenzeichen IX B 242/06

DRsp Nr. 2007/8146

Aufzählung des § 233a Abs. 1 AO

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Aufzählung der § 233a Abs. 1 AO abschließend ist und der Solidaritätszuschlag nicht verzinst wird.

Normenkette:

AO § 233a Abs. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.