FG Münster - Urteil vom 12.09.2014
4 K 2950/13 Kg
Normen:
EStG § 32 Abs 5 S 1 Nr 1; EStG § 32 Abs 4 S 2; EStG § 32 Abs 4 S 3; EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2;

Ausbildungsdienstverhältnis (wissenschaftlicher Mitarbeiter)

FG Münster, Urteil vom 12.09.2014 - Aktenzeichen 4 K 2950/13 Kg

DRsp Nr. 2014/17282

Ausbildungsdienstverhältnis (wissenschaftlicher Mitarbeiter)

Die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter neben einem Promotionsvorhaben stellt kein Ausbildungsdienstverhältnis dar.

Normenkette:

EStG § 32 Abs 5 S 1 Nr 1; EStG § 32 Abs 4 S 2; EStG § 32 Abs 4 S 3; EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter neben einem Promotionsvorhaben ein Ausbildungsdienstverhältnis darstellt.

Der am ….1987 geborene Sohn des Klägers G leistete vom 3.7.2006 bis zum 31.3.2007 seinen Zivildienst ab. Ab dem Sommersemester 2007 absolvierte er ein Lehramtsstudium an der Universität T mit den Fachrichtungen Informatik und Sozialwissenschaften, das er im November 2011 mit dem ersten Staatsexamen abschloss.