Ausbildungsfreibetrag: Keine Verrechnung von Ausbildungsbeihilfen aus öffentlichem Mitteln mit negativen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
FG Brandenburg, Urteil vom 26.10.2000 - Aktenzeichen 5 K 2143/99
DRsp Nr. 2001/7047
Ausbildungsfreibetrag: Keine Verrechnung von Ausbildungsbeihilfen aus öffentlichem Mitteln mit negativen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
§ 33a Abs. 2 Satz 2 EStG unterscheidet ausdrücklich zwischen Einkünften und Bezügen einerseits und Ausbildungsbeihilfen aus öffentlichen Mitteln andererseits. Bezüglich der Anrechnung auf den Ausbildungsfreibetrag nach Satz 1 ist eine Verrechnung von negativen Einkünften (hier: aus nichtselbständiger Arbeit) und Bezügen des Kindes mit einer Ausbildungsbeihilfe aus öffentlichen Mitteln (hier: Berufsausbildungsbeihilfe nach § 40AFG) ausgeschlossen.