Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der angefochtene Beschluss geändert, soweit das Amtsgericht den Antrag des Beteiligten zu 1 auf Abberufung des Beteiligten zu 2 als Liquidator zurückgewiesen hat, und wird der Beteiligte zu 2 als Liquidator abberufen.
Die Sache wird zur Bestellung eines neuen Liquidators anstelle des Beteiligten zu 2 an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Die Gerichtskosten des Verfahrens trägt der Beteiligte zu 2. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Beschwerdewert: 60.000 €
I.
Die Beteiligten waren - zuletzt alleinige - Gesellschafter der im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen unter PR ... eingetragenen Partnerschaftsgesellschaft ... Steuerberater. Nach § 31 des Partnergesellschaftsvertrages erfolgt bei Auflösung der Partnerschaft die Liquidation, "soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gemäß in entsprechender Anwendung der §§ § 10 PartGG § 145 - 157 HGB ".
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