Streitig ist, ob Überzahlungen im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung sowie die Übernahme einer Bürgschaftsverpflichtung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind.
Die Klägerin (früher firmierend als X. Transport und Logistik GmbH) betreibt in der Rechtsform einer GmbH ein Transportunternehmen. Die Transportleistungen werden überwiegend durch die Einschaltung von Spediteuren erbracht. Dabei bedient sich die Klägerin sowohl dem eigenen Firmenverbund angehöriger als auch fremder Spediteure. So waren aus dem Firmenverbund als Frachtführer für die Klägerin in dem Streitjahr 1993 u. a. die Firma Y. GmbH & Co KG (später umfirmiert F. GmbH & CO KG -F-KG-) sowie zu einem Großteil die Firma K. GmbH (K-GmbH) tätig.
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