1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Die Kosten der Verfahren hat die Klägerin zu tragen.
Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung von Forderungsausfallgarantien im Rahmen des zu versteuernden Einkommens und des Einheitswertes des Betriebsvermögens sowie über die nachträgliche Erhöhung des Einheitswertes des Betriebsvermögens aus Anlass der Ausbuchung von im Rahmen einer Betriebsprüfung angesetzten Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzverwaltung.
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