FG Hamburg, vom 29.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen IV 41/99
Ausfuhranmeldungen; Sanktionen bei fehlender handelsüblicher Qualität
BFH, Urteil vom 21.11.2006 - Aktenzeichen VII R 51/02
DRsp Nr. 2007/4610
Ausfuhranmeldungen; Sanktionen bei fehlender handelsüblicher Qualität
Es ist durch die Rspr. des EuGH geklärt, dass die Abgabe einer Ausfuhranmeldung für eine Ware, der die handelsübliche Qualität fehlt, sanktionsbewehrt ist. Ein Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz ist darin nicht zu sehen.