FG Hamburg, vom 10.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen IV 160/03
Ausfuhrerstattung: Aufhebung eines rechtsbeständigen Zinsbescheids
BFH, Urteil vom 27.06.2006 - Aktenzeichen VII R 53/05
DRsp Nr. 2006/21717
Ausfuhrerstattung: Aufhebung eines rechtsbeständigen Zinsbescheids
»1. Die Aufhebung eines rechtsbeständigen Zinsbescheids, mit dem Zinsen auf eine zurückgeforderte Ausfuhrerstattung festgesetzt worden sind, richtet sich nach den Vorschriften des VwVfG.2. Erweist sich wegen einer Änderung der Rechtsprechung zu den Erstattungsvoraussetzungen die Rückforderung der Ausfuhrerstattung und damit auch die rechtsbeständige Zinsfestsetzung als rechtswidrig, besteht mangels nachträglicher Änderung der Rechtslage kein Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens. Die Rücknahme des Zinsbescheids steht in diesem Fall gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG im Ermessen der Behörde.«