VO Nr. 3665/87 Art. 16 Abs. 1 Art. 18 Abs. 3 Art. 47 Abs. 2 Art. 48 Abs. 3 lit. b ; CMR-Übereinkommen Art. 6 ;
Fundstellen:
BB 2006, 2801
BFH/NV 2007, 181
BFHE 215, 406
DStRE 2007, 107
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 10.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen IV 22/02
Ausfuhrerstattung: CMR-Frachtbrief ohne Unterschrift des Frachtführers
BFH, Urteil vom 08.08.2006 - Aktenzeichen VII R 20/05
DRsp Nr. 2006/29163
Ausfuhrerstattung: CMR-Frachtbrief ohne Unterschrift des Frachtführers
»Das Beförderungspapier ist eine Urkunde, die über den den Transport der Ware betreffenden Frachtvertrag ausgestellt worden ist und den ganzen Transportweg abdeckt; hierfür kommt ein CMR-Frachtbrief in Betracht, wenn er nach Maßgabe des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr ausgestellt ist. Ein Frachtbrief, der die in Art. 6 Abs. 1 des Übereinkommens vorgesehenen Angaben nur teilweise enthält, ist jedenfalls dann kein Beförderungspapier, wenn die Unterschrift des Frachtführers fehlt.«
Normenkette:
VO Nr. 3665/87 Art. 16 Abs. 1 Art. 18 Abs. 3 Art. 47 Abs. 2 Art. 48 Abs. 3 lit. b ; CMR-Übereinkommen Art. 6 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.