FG Hamburg, vom 07.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen IV 97/00
Ausfuhrerstattung; falsche Herstellererklärung
BFH, Urteil vom 30.08.2005 - Aktenzeichen VII R 64/02
DRsp Nr. 2005/19920
Ausfuhrerstattung; falsche Herstellererklärung
Hat der Ausführer einer Ware keine höhere als die ihm zustehende Erstattung beantragt, so steht ihm die Ausfuhrerstattung selbst dann zu, wenn die Herstellererklärung unzutreffend war.