VO (EG) Nr. 800/99 Art. 49 Abs. 3 ; VO (EG) Nr. 800/99 Art. 8 ;
Ausfuhrerstattung: nicht ordnungsgemäße Ausfuhranmeldung
FG Hamburg, Urteil vom 16.10.2002 - Aktenzeichen IV 144/01
DRsp Nr. 2003/10982
Ausfuhrerstattung: nicht ordnungsgemäße Ausfuhranmeldung
Ein Duplikat der Ausfuhranmeldung für Erstattungszwecke kann bei Verlust des Originals ausgestellt werden. Nach Abs. 46 ErstDV a.F. darf aber die Ausgangszollstelle die nachträgliche Ausgangsbestätigung nur erteilen, wenn (u.a.) der Ausführer nachweist, dass er das Unterlassen der ordnungsgemäßen Ausgangsbestätigung nicht oder allenfalls leicht fahrlässig handelnd zu vertreten hat.
Normenkette:
VO (EG) Nr. 800/99 Art. 49 Abs. 3 ; VO (EG) Nr. 800/99 Art. 8 ;
Tatbestand:
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