VO Nr. 3665/87 Art. 11 Abs. 1 ; MOG § 6 Abs. 1 Nr. 1 § 12 Abs. 1 § 14 Abs. 2 S. 1 ; AO § 236 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 2007, 1941
BFH/NV 2007, 2040
BFHE 217, 348
DB 2007, 2242
DStRE 2007, 1461
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 28.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen IV 140/04
Ausfuhrerstattung: Prozesszinsen auf die erstattungsrechtliche Sanktion
BFH, Urteil vom 26.06.2007 - Aktenzeichen VII R 53/06
DRsp Nr. 2007/15389
Ausfuhrerstattung: Prozesszinsen auf die erstattungsrechtliche Sanktion
»Die im Ausfuhrerstattungsrecht vorgesehene Sanktion wegen zu Unrecht beantragter Erstattung aufgrund falscher Angaben des Ausführers ist keine Abgabe zu Marktordnungszwecken, sondern ein unselbständiger Rechnungsposten bei der Festsetzung des zustehenden Erstattungsbetrags, so dass im Fall einer erfolgreichen gerichtlichen Anfechtung der Erstattungsfestsetzung Prozesszinsen auch auf den erstrittenen Sanktionsbetrag gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 MOG zu berechnen sind. Das gilt auch dann, wenn die angefochtene Verminderung der Erstattung einen negativen, vom Ausführer zu zahlenden Betrag ergeben hat.«
Normenkette:
VO Nr. 3665/87 Art. 11 Abs. 1 ; MOG § 6 Abs. 1 Nr. 1 § 12 Abs. 1 § 14 Abs. 2 S. 1 ; AO § 236 Abs. 1 ;
Gründe:
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