I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist ein eingetragener Verein, dessen satzungsmäßiger Zweck die Förderung der Traberzucht ist. Wegen Förderung der Tierzucht ist er als gemeinnützig anerkannt. Rennveranstaltungen des Klägers sind Leistungsprüfungen, die --unbestritten-- in den steuerfreien Bereich eines Zweckbetriebes fallen.
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