Die Klägerin (Klin.) wendet sich gegen die Prüfungsentscheidung des Beklagten vom 04. Februar 2002, nach der die Klin. die Steuerberater (StB-)Prüfung 2001 nicht bestanden hat.
Die 1965 geborene Klin. bestand 1990 die Prüfung als Fachgehilfin in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen und 1994 die Prüfung als Steuerfachwirtin. Sie ist seit 1991 als Steuerfachangestellte (Vollzeitkraft) tätig.
Dem Antrag der Klin. auf Zulassung zur StB-Prüfung 2001 vom 12. März 2001 wurde entsprochen.
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