FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 27.02.2003
2 K 40/02
Normen:
StBerG § 37 Abs. 1 ; StBerG § 37 Abs. 2 ; DVStB § 24 ; DVStB § 26 ; DVStB § 27 ; DVStB § 29 ; DVStB § 31 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 958

Ausgestaltung der gerichtlichen Überprüfung einer Prüfungsentscheidung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.02.2003 - Aktenzeichen 2 K 40/02

DRsp Nr. 2003/8503

Ausgestaltung der gerichtlichen Überprüfung einer Prüfungsentscheidung

Die fehlerhafte Benotung eines Teilbereiches in der mündlichen Prüfung führt nicht zu einer Gesamtwiederholung der mündlichen Prüfung, sondern lediglich des angefochtenen Teils.

Normenkette:

StBerG § 37 Abs. 1 ; StBerG § 37 Abs. 2 ; DVStB § 24 ; DVStB § 26 ; DVStB § 27 ; DVStB § 29 ; DVStB § 31 ;

Tatbestand:

Die Klägerin (Klin.) wendet sich gegen die Prüfungsentscheidung des Beklagten vom 04. Februar 2002, nach der die Klin. die Steuerberater (StB-)Prüfung 2001 nicht bestanden hat.

Die 1965 geborene Klin. bestand 1990 die Prüfung als Fachgehilfin in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen und 1994 die Prüfung als Steuerfachwirtin. Sie ist seit 1991 als Steuerfachangestellte (Vollzeitkraft) tätig.

Dem Antrag der Klin. auf Zulassung zur StB-Prüfung 2001 vom 12. März 2001 wurde entsprochen.