Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller 1), 2), 6) und 8) werden zurückgewiesen.
2.Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin. Auslagenerstattung findet nicht statt.
3.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 1.815.793,00 festgesetzt.
I.
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