Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Anwendung des § 15a EStG.
Die Klägerin (Klin.) zu 1. ist eine GmbH & Co. KG im Folgenden: KG), deren alleiniger Kommanditist der Kläger (Kl.) zu 2. (im Folgenden: G E ) mit einem Kommanditanteil von 1.022,58 € ist. Diesen Kommanditanteil erwarb er mit Vertrag vom 11.12.2007 für 1.023,00 €. Komplementärin der KG ist die N Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (im Folgenden: Komplementär-GmbH). Es handelt sich um eine sog. Einheits-GmbH & Co. KG, denn die KG erwarb mit Vertrag vom 12.12.2007 sämtliche Anteile an der Komplementär-GmbH im Nennwert von 50.000,00 DM (25.564,59 €).
Bis zum 09.09.2009 (Eintragung ins Handelsregister) war der Kl. zu 2. (G E ) Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. Er ist steuerlicher Berater und Empfangsbevollmächtigter der KG.
a) b) c)
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