FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 09.02.1998
5 K 2523/97
Fundstellen:
EFG 1998, 813

Ausgleichsfähige Verluste durch kapitalersetzendes Darlehen?

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.02.1998 - Aktenzeichen 5 K 2523/97

DRsp Nr. 2001/3194

Ausgleichsfähige Verluste durch kapitalersetzendes Darlehen?

Ein eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen erhöht nicht das Kapitalkonto eines Kommanditisten i.S. des § 15 a EStG; es ist vielmehr als Fremdkapital zu behandeln.

Tatbestand:

Die Sache befindet sich im 2. Rechtsgang.

Streitig ist im Rahmen der Feststellung der verrechenbaren Verluste der KG, ob eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen das Kapitalkonto der beiden Kommanditisten im Sinne des § 15 a EStG erhöhen oder als Fremdkapital zu behandeln sind.

Die Klägerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 19. Dezember 1989 gegründet. Beteiligt an ihr ist die ... GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin ohne kapitalistische Einlage. Die beiden Kommanditisten ... und ... erbrachten jeweils eine Einlage in Höhe von 1.000,00 DM. § 4 des Gesellschaftervertrages regelt bezüglich der Gesellschafterkonten folgendes:

a) Kapitalkonto I - § 4 Nr. 1 (Festkonto)

b) Kapitalkonto II - § 4 Nr. 2