FG Düsseldorf - Urteil vom 15.03.1994
16 K 184/89 F
Normen:
EStG § 15a Abs. 1 S. 1, 2, 3;

Ausgleichsfähigkeit und Abzugsfähigkeit der Verlustanteile von Kommanditisten mit anderen positiven Einkünften

FG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.1994 - Aktenzeichen 16 K 184/89 F

DRsp Nr. 2024/2070

Ausgleichsfähigkeit und Abzugsfähigkeit der Verlustanteile von Kommanditisten mit anderen positiven Einkünften

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Normenkette:

EStG § 15a Abs. 1 S. 1, 2, 3;

Gründe

Streitig ist, ob Verlustanteile von Kommanditisten auch insoweit mit anderen positiven Einkünften ausgleichsfähig bzw. abzugsfähig sind, als dadurch negative Kapitalkonten entstehen.