Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 17.01.2018, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.334,54 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 21.05.2016 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Widerklage wird abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger 14 % und der Beklagte 86 %.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
V.Die Revision des Beklagten gegen dieses Urteil wird zugelassen.
I.
1. 2.
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