Auskunft über Beratungsstellenleiter vor Eintragung der Beratungsstelle
BFH, Urteil vom 17.10.2006 - Aktenzeichen VII R 17/05
DRsp Nr. 2006/28490
Auskunft über Beratungsstellenleiter vor Eintragung der Beratungsstelle
»Vor der Eintragung der Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins in das Verzeichnis der Beratungsstellen darf die Behörde zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des künftigen Beratungsstellenleiters die Vorlage einer Auskunft des Wohnsitzfinanzamtes über dessen steuerliches Verhalten verlangen; § 4b Abs. 2 LStHVDV enthält keine abschließende Aufzählung der Eintragungsunterlagen.«
Normenkette:
StBerG § 10 Abs. 2 § 23 Abs. 4 Nr. 2, Abs. 5, 6 ; LStHVDV § 4a § 4b ; AO (1977) § 92 S. 1 ;
Gründe:
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