Auf die Beschwerde der Beklagten vom 30.04.2021 wird der Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 29.3.2021 geändert und der Streitwert für das Berufungsverfahren auf 1.000 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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