FG München - Gerichtsbescheid vom 03.02.2022
15 K 1212/19
Normen:
DSGVO Art. 15;

Auskunftsanspruch einer Bank gegen Steuerfahndnungsstelle

FG München, Gerichtsbescheid vom 03.02.2022 - Aktenzeichen 15 K 1212/19

DRsp Nr. 2022/5178

Auskunftsanspruch einer Bank gegen Steuerfahndnungsstelle

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

DSGVO Art. 15;

Gründe

I.

Streitig ist, ob ein Anspruch der Klägerin aus Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besteht, welchen Umfang dieser Anspruch hat und ob er durch die Gewährung von Einsichtnahme in einzelne Dokumente bzw. Überlassung von Kopien erfüllt wurde.

1. Die Klägerin ist eine Bank, (...).

2. Die Klägerin erhielt am ##.##.2019 ein auf den ##.##.2019 datiertes Schreiben des Finanzamts X, Steuerfahndungsstelle (im Folgenden: Steuerfahndung). Darin wurden der Klägerin eine Vielzahl von Ermittlungsergebnissen mitgeteilt, die sich inhaltlich auf gewisse Investmentfonds beziehen, für die die Klägerin im Jahr 2010 als Depotbank fungiert hatte. Das Schreiben kündigte an, dass die steuerlichen Folgen bei der Klägerin gezogen werden sollten. Mit dem Schreiben übersandt wurden steuerliche Kurzberichte über die Änderung der Kapitalertragsteuer-Anmeldungen der Klägerin in Steuersachen verschiedener Investmentfonds (wegen der genauen Auflistung mit dem Schreiben übersandten Unterlagen wird auf die von der Klägerin eingereichte Anlage K2 - Klageakte Blatt 32 - verwiesen).