Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist der Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Der Kläger wird beim Beklagten steuerlich geführt.
Bereits vor diesem Verfahren führte der Kläger umfangreiche Klageverfahren vor dem Finanzgericht (FG) Münster gegen den Beklagten. Zuletzt wandte er sich mit einer ebenfalls beim 6. Senat des FG Münster unter dem Aktenzeichen
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