Der Senat beabsichtigt, die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 22. Zivilsenats des Kammergerichts vom 2. März 2017 gemäß § 552a Satz 1 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
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