Die Beteiligten streiten über die Frage der Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens, welches der Beklagte im Rahmen des zwischenstaatlichen Auskunftsaustausches in Steuersachen an die Steuerverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika - USA - richtete.
Da das Auskunftsersuchen bereits abgesandt worden ist, geht es im vorliegenden Verfahren auch um die Klagebefugnis der Klägerin.
I.
Die A-GmbH (A-GmbH) betrieb und betreibt in B (Nähe C,F) ein Unternehmen u.a. im Zusammenhang mit der Herstellung von Modulen zur Gewinnung von N-E.
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